Noch im Jahre 1956 galten die Inkassounternehmen als „ein wenig bekanntes Kind der Arbeitsteilung im Bankwesen“. Im selben Jahre gründete sich der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Rechtsgrundlage für Inkassounternehmen war zunächst das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom Dezember 1935, das jedoch für rechtsberatende Berufe konzipiert wurde.

In zwei Entscheidungen aus 2002 und 2004 hat das Bundesverfassungsgericht den Tätigkeitsumfang von Inkassounternehmen noch auf Grundlage des RBerG präzisiert. Danach beinhaltet ein außergerichtlicher Forderungseinzug stets eine umfassende rechtliche Forderungsprüfung nach dem Rechtsberatungsgesetz und ist den Inkassounternehmen erlaubt. Im Juli 2008 trat an Stelle des RBerG das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft, das auch ausdrücklich Inkassodienstleistungen vorsieht.

Wesentliche Rechtsgrundlage für Inkassounternehmen ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), analog der Rechtsgrundlage der Rechtsanwälte Die Rechtsnormen des RDG entsprechen in Struktur und Wortlaut den Normen, die aus dem Bereich der Gewerbeaufsicht und aus dem Wirtschaftsverwaltungsrecht bekannt sind.

Die Aufsicht über Inkassounternehmen obliegt je nach Bundesland den Gerichtspräsidenten der Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte. Die Erlaubnis wird im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und veröffentlicht. Zuständig sind auch hierfür die Präsidenten der örtlichen Gerichte. Begründete Annahmen, dass dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtssuchenden oder des Rechtsverkehrs stattfinden, führt zur Löschung durch Widerruf der Registrierung und somit zur Beendigung der Geschäftstätigkeit.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) ist seit 1956 die Interessensvertretung der deutschen Inkassowirtschaft. Er vertritt aktuell (2022) rund 550 Unternehmen aus dem Bereich des Forderungsmanagements. Der BDIU kümmert sich für seine Mitglieder um Themen, wie z.B.: Berufsrecht und Regulierung, Insolvenzrecht, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung, Verbraucherschutz, u.v.m. Der Verband gewährleistet das außerordentlich hohe Maß an Qualität und Rechtsbewusstsein der Mitglieder. Selbstverständlich ist auch die Baden Collect GmbH in Freiburg Mitglied des BDIU und repräsentiert dessen hohe Anforderungen in der täglichen Arbeit.

Für die Branche gibt es keine (amtliche) Statistik, weshalb Teile der Infos auf Auskünften des BDIU beruhen. Im Mai 2021 waren in Deutschland 2056 Registrierungen hinterlegt. Es handelt sich hierbei überwiegend um regional tätige Kleinst- und Kleinunternehmen. Angenommen wird, dass über zwei Drittel aller Dienstleister maximal fünf Mitarbeiter beschäftigt. Insgesamt beschäftigt die Branche rund 15.000 Menschen. Diese haben 2021 über 15 Millionen (!) Fälle im außergerichtlichen Inkasso bearbeitet. Ca. 80% konnten die Forderungsdienstleister erledigen, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kam. Im BDIU waren zu dieser Zeit 560 Dienstleister Mitglied, der demnach etwa 90 Prozent des Forderungsvolumens repräsentierte.

Der Wirtschaftszweig des Forderungsmanagements, bzw. des Inkassos setzt in Deutschland jährlich mehrere Milliarden Euro um. So z.B. in den Jahren:

  • 2020 280.000.000 Euro
  • 2019 100.000.000 Euro
  • 2018 360.000.000 Euro
  • 2017 520.000.000 Euro
  • 2016 300.000.000 Euro

Das Forderungsmanagement. Ein unterschätzter Wirtschaftszweig.